Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht zählt zu unseren Kanzleischwerpunkten. Wir vertreten sowohl die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern, die aufgrund eines Behandlungsfehlers geschädigt wurden, als auch die Seite der Mediziner. Durch die Kenntnis der Bedürfnisse beider Seiten sind wir in der Lage, schnell zu reagieren und das Beste für unsere Mandanten zu erreichen!

Unser Ziel besteht darin, für beide Seiten eine schnelle außergerichtliche Lösung herbeizuführen, um vor allem dem gesundheitlich geschädigten Patienten einen langwierigen und energieraubenden Prozess zu ersparen. Doch auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung stehen wir unseren Mandanten in folgenden Bereichen bei.

Unsere Tätigkeitsfelder im Arzthaftungsrecht:

  • Behandlungsfehler, Behandlungsversehen
  • Verletzung der Dokumentationspflicht
  • Aufklärungsfehler oder -versäumnis
  • Schmerzensgeld, Schadensersatz - Individuelle Berechnung Ihres Anspruchs
  • Diagnosefehler
  • Organisationsfehler
  • Zusammenarbeit mit Gutachtern