Handels- und Gesellschaftsrecht

Wenn es um die Zukunft eines Unternehmens geht, haben die Gesellschafter nicht selten ganz unterschiedliche Visionen. Doch nichts ist für die Wirtschaftlichkeit einer Gesellschaft ärgerlicher als Streitigkeiten unter den Gesellschaftern oder gar eine Blockade von wichtigen Entscheidungen. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig qualifizierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, sodass eine optimale Lösung gefunden werden kann. Im Gesellschaftsrecht tragen rechtssichere Regelungen und vertragliche Gestaltung zu einem geschäftsfördernden Miteinander der Gesellschafter bei. Unsere Anwälte vertreten Sie darüber hinaus auch kompetent in Rechtsstreitigkeiten.

Unsere Schwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Beratung zur Rechtsform
  • Beratung bei Unternehmens- und Existenzgründung
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei Vertriebsausweitungen und Fusionen
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen
  • Durchführung von Unternehmensumwandlungen
  • Beratung bei Haftungs- und Ausgleichsansprüchen
  • Sanierung, Restrukturierung und Beratung von Unternehmen in der Krise
  • Beratung bei drohender Insolvenz
  • Beratung und Gestaltung einer Unternehmensnachfolge