Ein Rechtsanwalt in Deutschland, der den Titel „Fachanwalt für …“ trägt, zeichnen besondere Kenntnisse sowie Erfahrung in diesem Gebiet aus. Die Voraussetzung zum Erwerb sowie FÜhren der Fachanwaltsbezeichnung ist in der Fachanwaltsordnung gesetzlich geregelt.
In unserer Kanzlei haben folgende Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erhalten:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht