Sozialrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist eines der vielschichtigsten und kommt in fast allen Bereichen des täglichen Lebens zum Tragen. Es ist im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 1 festgelegt. Daraus ergeben sich nicht nur Pflichten, wie beispielsweise Sozialabgaben, sondern auch Rechte, wie beispielsweise der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, also Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch ALG II oder Hartz IV genannt). Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und Ansprüche durchzusetzen. Hierbei werden wir beratend wie auch vertretend vor und außerhalb des Gerichts für Sie tätig.

Unsere Leistungen im Sozialrecht:

  • Elterngeld
  • Rentenversicherung
    • Altersrenten
    • Berufsunfähigkeit
    • Erwerbsminderung
  • Unfallversicherung, gesetzliche
    • Arbeitsunfall
    • Berufskrankheit
  • Pflegeversicherung
    • Hilfsmittelversorgung
    • Kurzzeitpflege
    • Leistungen für Pflegepersonen
    • Pflegebedürftigkeit
    • Pflegegeld
  • Krankenversicherung, gesetzliche
    • Anspruchsberechtigte
    • Krankenbehandlung
    • Krankengeld
    • Versicherungspflichten
  • Pflegeversicherung
    • Hilfsmittelversorgung
    • Kurzzeitpflege
    • Leistungen für Pflegepersonen
    • Pflegebedürftigkeit
    • Pflegegeld
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch ALG II oder Hartz IV genannt
    • Anspruchsberechtigte
    • Leistungen
    • Sperrzeitenrecht
    • Überprüfung von Bewilligungsbescheiden und Ablehnungsbescheiden
    • Beratung und Vertretung in Rechtsmittelverfahren (Widerspruchsverfahren, Klage vor dem Sozialgericht)
  • Sozialhilfe
  • Elternunterhalt
  • Arbeitsförderung
    • Arbeitslosengeld
    • Eingliederungszuschüsse
    • Insolvenzgeld
    • Kurzarbeitergeld