Zwangsvollstreckung

Titulierung und Vollstreckung im In- und Ausland (Europa)

Wir bieten Ihnen durch unsere speziell geschulte Mitarbeiterin, Frau Claudia Schleicher, den Service, dass nicht nur Forderungen im Inland, sondern auch im europäischen Ausland tituliert und vollstreckt werden können.

Von folgenden Leistungen können Sie profitieren:

  • Vorläufige Kontenpfändung im Ausland (Verordnung (EG) 655/2014 vom 15.05.2014)
  • Grenzüberschreitende Titulierung und Zwangsvollstreckung in der EU (Verordnung (EU) 1215/2012 vom 12.12.2012)
  • Grenzüberschreitendes Mahnverfahren nach der Zivilprozessordnung (ZPO) (durch ein Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen möglich)
  • Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 805/2004 vom 21.04.2004)
  • Europäisches Mahnverfahren
  • Small-Claims-Verordnung (geringfügige Verfahren in Zivil- und Handelssachen bis zu einem Streitwert von € 2.000,00) (Verordnung (EG) Nr. 861/2007 vom 11.07.2007)