Wohnungseigentumsrecht

Im Immobilienrecht vertreten und beraten wir Eigentümer, Pächter und Hausverwalter. Wir unterstützen beratend bei der Erstellung, Änderung und Prüfung von Kaufverträgen oder setzen diese rechtssicher für unsere Mandanten auf. Auch bei Strafdelikten (beispielsweise Mietwucher oder Hausfriedensbruch) stehen wir Ihnen gerichtlich und außergerichtlich beratend und vertretend zur Seite und entwickeln eine individuelle und maßgeschneiderte Strategie.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht:

  • Erwerb und Veräußerung von Grundstücken
  • Erstellung, Prüfung und Optimierung von Kaufverträgen
  • Zwangsvollstreckungen
  • Beratung bei der Bewirtschaftung und Aufteilung von Immobilien
  • Veranlassung von Eintragungen im Grundbuch oder Wohnungsgrundbuch
  • Beratung und Vertretung (gerichtlich/außergerichtlich) bei Ansprüchen aus notariellen Kaufverträgen